AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Concilio Akademie

 

  1. Geltungsbereich, Abwehrklausel und Anbieter

(1) Für alle geschäftlichen Kontakte mit der Concilio Akademie (Krusenkamp 30, 45964 Gladbeck), im Folgenden „Concilio“ genannt, in Bezug auf angebotene Seminare und

Schulungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in

der jeweils aktuellen und gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Seminarbuchung.

(2) Abweichungen und Änderungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen

der Schriftform.

(3) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers werden zurückgewiesen.

  1. Anmeldung

(1) Die Anmeldung zu den Seminaren erfolgt ausschließlich über das auf der Internetseite

angebotene Kontaktformular (https://www.concilio-studio.de/concilio-akademie-wimpernextensions)

(2) Concilio behält sich das Recht vor, Anmeldungen ohne Nennung von Gründen abzulehnen. Im

Falle einer Ablehnung wird diese dem Teilnehmer schriftlich mitgeteilt.

  1. Anmeldebestätigung und Vertragsabschluss

(1) Die Anmeldung zum Seminar gilt als verbindliches Angebot. Der Vertragsabschluss kommt

durch die Annahme des Angebots durch Concilio zustande.

(2) Die Annahme erfolgt durch die zeitnahe schriftliche Bestätigung (E-Mail oder auf dem

Postweg) durch Concilio.

  1. Seminargebühren und Zahlungsbedingungen

(1) Die Seminargebühren verstehen sich pro Teilnehmer und Seminar.

(2) Die Seminargebühren verstehen sich als Brutto-Betrag inklusive der zum Zeitpunkt der

Rechnungsstellung gültigen Umsatzsteuer.

(3) Die Rechnung wird per E-Mail verschickt.

(4) Der Rechnungsbetrag wird fällig mit der verbindlichen Anmeldung zum Seminar und ist

binnen 7 Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzug an die in der Rechnung aufgeführte

Bankverbindung zu begleichen.

(5) Zahlungen sind für den Empfänger grundsätzlich kostenfrei zu leisten. Unter Umständen

anfallende Zahlungsgebühren und während der Zahlung anfallende Kosten trägt der

Veranlasser der Zahlung oder Transaktion. Dies gilt auch für Zahlungen aus dem Ausland.

  1. Stornierung und Umbuchung des Seminars durch den Teilnehmer

(1) Stornierungen und Umbuchungen müssen stets schriftlich erfolgen.

(2) Stornierungen und Umbuchungen erhalten erst durch schriftliche Bestätigung durch Concilio ihre

Wirksamkeit.

(3) Im Falle einer Stornierung gelten folgende Stornierungsgebühren:

  1. Eine Stornierung bis vier Wochen vor dem Beginn des Seminars ist kostenfrei.
  2. Bei einer Stornierung zwischen zwei und kürzer als vier Wochen vor Beginn des

Seminars fallen 80 Prozent der Seminargebühr an.

  1. Bei einer Stornierung kürzer als zwei Wochen vor Beginn des Seminars fallen die

kompletten Seminargebühren an (100 Prozent).

(4) Pro Vertragsschluss ist eine einmalige Umbuchung des Seminars möglich. Im Falle der

einmaligen Umbuchung fallen folgende Umbuchungsgebühren an:

  1. Die Umbuchung des Seminars ist bis 4 Wochen vor Beginn des Seminars kostenlos.
  2. Bei einer Umbuchung zwischen zwei und kürzer als vier Wochen vor Beginn des

Seminars fallen 10 Prozent der Seminargebühren als Umbuchungsgebühr an.

  1. Bei einer Umbuchung kürzer als zwei Wochen vor Beginn des Seminars fallen 35

Prozent der Seminargebühren als Umbuchungsgebühr an.

(5) Bei Stornierung nach bestätigter Umbuchung fallen die Stornierungsgebühren an, welche

zum Zeitpunkt des Eingangs der ersten Umbuchung angefallen wären.

(6) Bei einem Fernbleiben des Teilnehmers vom Seminar fallen die vollen Seminargebühren an

(100 Prozent).

(7) Nimmt ein Teilnehmer nicht die volle Seminarleistung in Anspruch, besteht für nicht in

Anspruch genommene Leistungen kein Rückvergütungsanspruch.

(8) Die Anreise, Abreise und Unterbringung der Teilnehmer vor Ort sind nicht Bestandteil der

Leistungen.

(9) Die Seminare finden in den Geschäftsräumen des Concilio statt.

  1. Annullierung des Seminars durch die Concilio Akademie

(1) Concilio behält sich das Recht vor, die Seminare bei einer zu geringen Teilnehmerzahl (unter 3

Teilnehmern) 14 Tage vor Beginn abzusagen. In diesem Fall wird ein Ersatztermin oder

Ersatzseminar vorgeschlagen.

(2) Bei Ausfall eines Seminars durch Krankheit des Trainers sowie durch andere nicht zu

vertretende Gründe, wie durch höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, behalten wir uns

das Recht der Terminverschiebung vor. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen

Ansprüche in Folge der Unmöglichkeit zu. Es besteht kein Anspruch auf Seminardurchführung.

(3) Es besteht in allen unter Punkt 9 aufgeführten Fällen kein Anspruch auf Ersatz von Reise- und

Hotelkosten, eventuell anfallender Stornierungsgebühren sowie Arbeitsausfall. Für

mittelbare Schäden, insbesondere entgangene Gewinne oder Ansprüche Dritter wird nicht

gehaftet.

  1. Haftung

(1) Die Concilio übernimmt für Schäden, die durch Ihre gesetzlichen

Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Angestellten verursacht werden, keine Haftung, außer es

handelt sich um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

(2) Concilio haftet nicht für eventuelle Schäden, die durch die Anwendung von vermittelten

Seminarinhalten und erteilten Rat auftreten. Sämtliche Seminarinhalte werden gewissenhaft

zusammengestellt.

(3) Für Nachteile, die sich aus fehlender Seminarvoraussetzung auf Seiten der Teilnehmer

ergeben, haftet Concilio nicht und übernimmt keine Verantwortung.

  1. Urheberrechte

(1) Concilio behält sich sämtliche Urheberrechte, auch die der Übersetzung, der Veröffentlichung,

der Weiterverwendung, mit dem Ziel als Konkurrenz zur Concilio ein

Seminar mit Inhalten aus dem besuchten Seminar durchzuführen, der Vervielfältigung der

Seminarunterlagen bzw. die Weitergabe vor, sofern keine anderen Angaben gemacht

werden.

(2) Die Seminarunterlagen dürfen zu keiner Zeit weder vollständig noch teilweise ohne

schriftliche Genehmigung durch die Concilio in irgendeiner Form

vervielfältigt werden (Fotokopie, Scan oder andere Verfahren), auch nicht zum Zwecke der

eigenen Unterrichtsgestaltung, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme,

verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe benutzt werden. Die

Unterlagen sind ausschließlich für die interne Verwendung im Unternehmen der Teilnehmer

vorgesehen.

(3) Sämtliche Seminare dürfen zu keiner Zeit weder vollständig noch teilweise ohne schriftliche

Genehmigung durch die Concilio aufgezeichnet oder dokumentiert

werden.

(4) Bei Zuwiderhandlungen gegen sämtliche Urheberrechte behalten wir uns Schadenersatzforderungen vor.

  1. Sonstige Bestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  1. Gerichtsstand, anwendbares Recht

(2) Gerichtsstand ist ausschließlich Gladbeck.

(3) Für alle Rechtsbeziehungen und Geschäftsbeziehungen zwischen der Concilio und dem Teilnehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gladbeck, 02.05.2018